Montag, 5. November 2012

Pappkamerad

Eine andere Form von Streetart. Man bringt gleich das 
fertige Teil mit und montiert es an eine abgelegene 
Stelle. Wie wäre das juristisch zu werten? 
Sachbeschädigung ist das ja nicht. Wildes
 Abladen von Kunst? Ok, aber ist das strafbar? *sfg*